Das Rechtsamt stellte dem Beschwerdeführer Kopien der Baubewilligungsakten für das Ferienhaus und der Luftbilder zu und gab ihm Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Der Beschwerdeführer hält mit Schlussbemerkungen vom 9. Februar 2024 an seiner Beschwerde fest. II. Erwägungen 1. Eintreten Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG3 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Der Beschwerdeführer ist als Adressat durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Auf seine form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.