3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten und die Baubewilligungsakten für das auf der Parzelle Nr. F.________ bestehende Ferienhaus ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Sigriswil beantragt mit Stellungnahme vom 17. November 2023 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Verfügung. Sie hat eine Reihe von Luftbildern zu den Akten gereicht.