2. Der Beschwerdeführer reichte gegen die Verfügung vom 22. September 2023 am 25. Oktober 2023 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde ein. Er beantragt, dass die angefochtene Wiederherstellungsverfügung aufzuheben und die Besitzstandsgarantie auf den bestehenden Bauten zu gewähren sei. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.