Mit Wiederherstellungsverfügung vom 22. September 2023 forderte die Gemeinde Sigriswil den Beschwerdeführer auf, sämtliche Fahrzeuge, Anhänger, Fahrzeugteile und diversen festgestellten Materialien ausserhalb des Gebäudes auf der Parzelle Nr. F.________ innert 30 Tagen ab Rechtskraft der Verfügung vollständig zu räumen und ordnungsgemäss zu entsorgen. Der südostseitige Anbau und der Unterstand im Wald seien innert derselben Frist zurückzubauen und ebenfalls ordnungsgemäss zu entsorgen. Die Gemeinde Sigriswil wies auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin, wobei davon auszugehen sei, dass keine Bewilligung erteilt werden könne.