Die Gemeinde Sigriswil stellte dem Beschwerdeführer die Aktennotiz mit Schreiben vom 28. März 2023 zu und bat um seine Kooperation. Am 11. Juli 2023 stellte die Gemeinde Sigriswil anlässlich eines Augenscheins im Beisein des Beschwerdeführers fest, dass mit der Räumung nicht begonnen worden war. 1/12 BVD 120/2023/68