Der Beschwerdeführer bekundete seine Absicht zur Einreichung einer Bauvoranfrage für die Sanierung und Erhöhung des Ferienhauses. Am 16. März 2023 führte die Gemeinde Sigriswil erneut eine Begehung im Beisein des Beschwerdeführers durch. Die Gemeinde Sigriswil erstellte dazu eine Aktennotiz, worin der vorgefundene Zustand umschrieben und mit Fotografien dokumentiert und die Räumung der auf der Parzelle deponierten Materialien und Nebenbauten in mehreren Etappen festgelegt wurde. Die Gemeinde Sigriswil stellte dem Beschwerdeführer die Aktennotiz mit Schreiben vom 28. März 2023 zu und bat um seine Kooperation.