Der Beschwerdeführer teilte der Gemeinde Sigriswil mit, dass er eine Sanierung und die Erhöhung des Dachgeschosses des Ferienhauses plane. Am 25. November 2020 führte die Gemeinde eine Begehung im Beisein des Beschwerdeführers und einer Vertretung des Amtes für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) durch. Dabei wurden dem Beschwerdeführer u.a. auch das Bestehen unbewilligter An- bzw. Nebenbauten sowie die unkorrekte Entsorgung des Inhalts des Plumpsklo-Auffangbehälters vorgehalten. Der Beschwerdeführer bekundete seine Absicht zur Einreichung einer Bauvoranfrage für die Sanierung und Erhöhung des Ferienhauses.