1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. F.________. Diese liegt in der Landwirtschaftszone. Sie ist gemäss dem Grundstückdaten- Informationssystem Grudis mit einem kleinen Ferienhaus (25 m2 Grundfläche) bebaut. Die Gemeinde Sigriswil forderte den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 23. April 2018 auf, die auf der Parzelle Nr. F.________ deponierten Materialien und Fahrzeuge bis am 30. Mai 2018 zu räumen. Der Beschwerdeführer teilte der Gemeinde Sigriswil mit, dass er eine Sanierung und die Erhöhung des Dachgeschosses des Ferienhauses plane.