2. Die Gemeinde Lengnau (BE) wird aufgefordert, das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne über den weiteren Verlauf des Baupolizeiverfahrens in dieser Angelegenheit laufend zu informieren und diesem sämtliche Verfügungen zuzustellen. 3. Die Vorakten gehen zurück an die Gemeinde Lengnau (BE). 4. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 400.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 5. Die Gemeinde Lengnau (BE) hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 4068.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.