Neben den bereits erwähnten Abweichungen im Zusammenhang mit der südseitigen Stützmauer, mit der unvollendeten Aussenraumgestaltung und den Terrainanpassungen betrifft dies auch die bereits vorgenommenen, unbewilligten Änderungen im Zusammenhang mit dem Einbau eines Abstellraumes unter der südseitigen Terrasse. Zusätzlich wird sich die Gemeinde dabei mit sämtlichen, von den Beschwerdeführenden geltend gemachten und zur Anzeige gebrachten Verstössen gemäss den seit dem 28. März 2023 eingereichten Anzeigen und gemäss den Eingaben im Beschwerdeverfahren (Beschwerde vom 23. Oktober 2023, Stellungnahme vom 18. März 2024) zu befassen haben und nach einer Besichtigung vor Ort sowie