Indem die Gemeinde den durch sie mit den baupolizeilichen Anzeigen geltend gemachten und durch Beweismittel belegten Rügen nicht nachgegangen sei, habe die Gemeinde den Sachverhalt unvollständig und unrichtig festgestellt. Sie würden den kompletten Rückbau der Terrasse samt Abstellraum verlangen, den Rückbau der Stützmauer auf die zulässige gesetzliche Höhe, die Aufschüttung/Tieferlegung der durchgeführten, nicht bewilligten Terrainveränderungen sowie die Durchsetzung der Gestaltung des Aussenraums entsprechend der Bewilligung (insbesondere Ersatz des Juramergels durch Grünfläche).