tenen Plänen entsprochen, so muss ihnen das Folgende entgegengehalten werden: Das erwähnte, von den Beschwerdeführenden und den weiteren unmittelbaren Nachbarn unterzeichnete Blatt/Schreiben mit Datum vom 7. Juni 2020 erwähnt die für die Projektänderung I massgebenden Pläne vom 24. Juni 2020 (welche letztlich auch von der Gemeinde bewilligt wurden) ausdrücklich. Wenn die Beschwerdeführenden ihr Einverständnis mit der Projektänderung I mittels Unterschrift auf diesem Blatt erklärten, ohne die entsprechenden Pläne gesehen zu haben, so haben sie dies selber zu verantworten.