Diese Änderungen hätten daher ein neues Baugesuch mit erneuter Publikation nötig gemacht. Dieser Mangel wiegt aber nicht derart schwer, dass dies die Nichtigkeit der von der Gemeinde erteilten «Baubewilligung Projektänderung» vom 12. August 2020 zur Folge hätte, zumal die unmittelbar benachbarten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer (Parzellen Lengnau Grundbuchblatt Nrn. B.________, H.________ und L.________) – darunter die Beschwerdeführenden – durch den von der Beschwerdegegnerschaft beauftragten Architekten gemäss Schreiben vom 7. Juli 2020 über die beabsichtigte Projektänderung mit Verweis auf die neuen Pläne vom 24. Juni 2020 informiert wurden und diese sich durch Unterschrift