gesamt mehr Fenstern); Untergeschoss durch zusätzliche Abgrabungen west- und ostseitig deutlich mehr freigelegt; klare Zunahme der Fassadenhöhe, insbesondere ost- und westseitig; grosse Terrasse auf der Südseite des Gebäudes auf Höhe des Erdgeschosses auf einem unzugänglichen Betonsockel (Breite zwischen rund 4.93 m und 5.9 m und einer Länge von 17.94) mit einer südseitig sichtbaren Stützmauer in der Höhe von 2.5 m gefolgt von einer regelmässig zur Parzellengrenze abfallenden Terrainaufschüttung anstelle einer deutlich kleineren Terrasse/Sitzplatz mit anschliessendem stufenartig abfallendem Gelände;