Dabei verkennen sie, dass die Beschwerdegegnerschaft vorliegend um zwei Projektänderungen ersuchte. Am 12. August 2020 erteilte die Gemeinde der Beschwerdegegnerschaft eine «Baubewilligung Projektänderung» gemäss «eingereichten Plänen vom 10. August 2020 mit dem Einverständnis der Nachbarn» (im Folgenden: Projektänderung I).