Es handle sich insgesamt um eine erhebliche Erweiterung des ursprünglich bewilligten Bauvorhabens, welche den Rahmen einer Projektänderung sprenge. Überdies sei die Projektänderung durch die Vorinstanz nicht durch eine Zusatzbewilligung bewilligt worden, auch die für die Unterschreitung des Gebäudeabstands nötige Ausnahmebewilligung sei nicht erteilt worden. Einzig ein Stempel samt Unterschrift auf dem vorgelegten Plan zeuge davon, dass sich die Gemeinde mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt habe. Dies stelle jedoch keine Zusatzbewilligung dar, und selbst wenn dem so wäre, sei diese Bewilligung ihnen nie eröffnet worden.