Weitergehende Verfügungen oder eine Zusatzbewilligung seien nicht ergangen. Diese Projektänderung habe insbesondere eine neue Terrasse auf der Südseite des Bauvorhabens im Umfang von 80 m2 umfasst, welche sich über einem neu geplanten, nicht gedämmten Abstellraum befinde. Die Projektänderung habe zudem auch eine Änderung von einem Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus umfasst, verbunden mit einer kompletten Neugestaltung des Innenbereichs in Bezug auf die Aufteilung der Räumlichkeiten. Es handle sich insgesamt um eine erhebliche Erweiterung des ursprünglich bewilligten Bauvorhabens, welche den Rahmen einer Projektänderung sprenge.