Auch die eingereichten Akten zu den danach ergangenen Projektänderungen sind unvollständig, umfassen sie doch einzig die bewilligten Pläne und im Zusammenhang mit der ersten Projektänderung die Bewilligung vom 12. August 2020 sowie je ein Schreiben des beauftragten Architekten und der Gemeinde. Schliesslich fehlen die vom Rechtsamt ebenfalls ausdrücklich geforderten «gesamten Akten des Baupolizeiverfahrens mit allen Unterlagen ab Einreichung der ersten baupolizeilichen Anzeige der Beschwerdeführenden am 28. März 2023 bis zur vorliegend angefochtenen baupolizeilichen Verfügung vom 21. September 2023» komplett.