Neben dem vollständigen Baugesuch und allfälligen Unterlagen der Gemeinde als Baubewilligungsbehörde (verfahrensleitende Verfügungen, Korrespondenzen, usw.) fehlen insbesondere die im Entscheid vom 30. April 2019 erwähnten Verfügungen, Fachberichte und Bewilligungen. Auch die eingereichten Akten zu den danach ergangenen Projektänderungen sind unvollständig, umfassen sie doch einzig die bewilligten Pläne und im Zusammenhang mit der ersten Projektänderung die Bewilligung vom 12. August 2020 sowie je ein Schreiben des beauftragten Architekten und der Gemeinde.