meinde einzig das Formular 1.0 des Baugesuchs, die Baupublikation, die Rechtsverwahrungen, die bewilligten Pläne und die Baubewilligung vom 30. April 2019 ein. Neben dem vollständigen Baugesuch und allfälligen Unterlagen der Gemeinde als Baubewilligungsbehörde (verfahrensleitende Verfügungen, Korrespondenzen, usw.) fehlen insbesondere die im Entscheid vom 30. April 2019 erwähnten Verfügungen, Fachberichte und Bewilligungen.