Nachdem die Gemeinde im Beschwerdeverfahren nach mehrfacher Aufforderung mit Schreiben vom 28. Dezember 2023 erst ein paar wenige Unterlagen in Kopie einreichte, forderte das Rechtsamt die Gemeinde mit Verfügung vom 9. Januar 2024 nochmals eindringlich auf, die vollständigen Vorakten im Original einzureichen, unter detaillierter Aufführung der geforderten Akten (vgl. Sachverhalt, Ziff. 5). Die Gemeinde reichte in der Folge zwar weitere Vorakten ein, diese erweisen sich jedoch nach wie vor als unvollständig. Was die geforderten Bauakten des ursprünglichen Baubewilligungsverfahrens Nr. 2018/A.________ «Neubau EFH mit Garage» betrifft, so reichte die Ge-