nen, ebenfalls im Original). - Die gesamten Akten des Baupolizeiverfahrens mit allen Unterlagen ab Einreichung der ersten baupolizeilichen Anzeige der Beschwerdeführenden am 28. März 2023 bis zur vorliegend angefochtenen baupolizeilichen Verfügung vom 21. September 2023 (vgl. den von den Beschwerdeführenden aufgeführten Sachverhalt ab Rz. 12 der Beschwerde)» Mit Stellungnahme vom 17. Januar 2024 reichte die Gemeinde weitere Unterlagen ein.