Diese Unterlagen entsprechen in keiner Weise den vollständigen Vorakten, wie sie das Rechtsamt bereits mit Verfügung vom 26. Oktober 2023 unter Verweis auf das damals beigelegte Merkblatt zur Aktenordnung verlangt hat. Die Gemeinde wird daher nochmals eindringlich dazu aufgefordert, umgehend, aber spätestens bis 17. Januar 2024 die vollständigen Vorakten im Original und chronologisch geordnet einzureichen. Diese haben insbesondere die folgenden Unterlagen zu enthalten: