3/16 BVD 120/2023/67 Am 9. Januar 2024 ging eine Stellungnahme der Gemeinde vom 28. Dezember 2023 ein (Postaufgabe am 8. Januar 2024). Darin beantragt sie, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Dem Schreiben waren gewisse Unterlagen in Kopie beigelegt. 5. Mit Verfügung vom 9. Januar 2024 führte das Rechtsamt Folgendes aus: