Mit Verfügung vom 18. Dezember 2023 führte das Rechtsamt aus, trotz telefonischer Anfrage am 4. Dezember 2023 und der nochmaligen Aufforderung mittels Verfügung vom 7. Dezember 2023, die vollständigen Vorakten sowie eine allfällige Vernehmlassung sofort, aber bis spätestens 13. Dezember 2023 einzureichen, seien diese Unterlagen von der Gemeinde noch immer nicht eingetroffen. Der Gemeinde stehe es zwar offen, auf eine Vernehmlassung zu verzichten. Sie sei jedoch dennoch verpflichtet, die vollständigen Vorakten einzureichen.