Mit Schreiben vom 11. Dezember 2023 wendeten sich die Beschwerdeführenden an das Rechtsamt und wiesen darauf hin, dass ihr Akteneinsichtsgesuch zu Handen der Vorinstanz vom 13. Oktober 2023 ebenfalls unbeantwortet geblieben sei. Von der Gemeinde ging innert Frist erneut weder eine Vernehmlassung noch die geforderten Vorakten ein.