Dieser Raum wurde zusammen mit der Terrasse in einer einfachen Projektänderung mit nachbarlicher Zustimmung bewilligt. Dieser darf nicht zu Wohnzwecken genutzt, sondern nur als Abstellraum genutzt werden. […] Nach Rücksprache mit dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne werden die obenerwähnten Angelegenheiten zusammengefasst, demnach wird verfügt: Wie bereits mehrfach schriftlich wie mündlich dargelegt, halten wir an den obenerwähnten Ausführungen fest.