Als Zeitpunkt für die Realisierung hat er «nächstes Jahr» angegeben. Im Weiteren ist festzuhalten, dass in der Wohnzone W2, wo sich die betroffenen Grundstücke befinden, keine Grünflächenziffer besteht. Es ist lediglich untersagt, Vorplätze, Parkplätze und Verkehrsflächen mit Schwarzbelag zu versehen und das Versickern von Meteorwasser zu verhindern. Punkt 1.2. Stützmauer Diese wurde gemäss allseitig unterzeichnetem Plan vom 2. März 2021 in einer fertigen Höhe von 2.50 m bewilligt. Dieses Mass ist nach den Fertigstellungsarbeiten einzuhalten.