Da Bepflanzungen nicht nach öffentlichem Recht baubewilligt werden können, sondern sich nach dem Einführungsgesetz über das Zivilgesetzbuch richten, können Bauherrschaften nicht verpflichtet werden, solche in ihrer Umgebung anzulegen. Die Tatsache jedoch, dass im baubewilligten Plan ein paar Bäume und Sträucher dargestellt waren, lässt nicht nur aus Sicht der Nachbarn vermuten, dass noch vorgesehen ist, solche zu pflanzen. Anlässlich einer persönlichen Unterredung hat dies die Bauherrschaft dementsprechend bestätigt. Als Zeitpunkt für die Realisierung hat er «nächstes Jahr» angegeben.