betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Lengnau vom 21. September 2023 (Nachträgliche Änderungen an bewilligtem Einfamilienhaus) I. Sachverhalt 1. Mit Entscheid vom 30. April 2019 bewilligte die Gemeinde Lengnau der Beschwerdegegnerschaft den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der damaligen Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. I.________. Seit einer Neuparzellierung befindet sich der rechtskräftig bewilligte Neubau auf der Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2.