Das angepasste GBR wurde vom Kanton am 12. November 2022 genehmigt.29 Aus den Akten und den Angaben des Beschwerdeführers, welche diesbezüglich seitens der Gemeinde unwidersprochen sind, geht hervor, dass der Holzunterstand vor dem Jahr 2020 erstellt wurde, mithin unter der Ägide des alten Gemeindebaureglements (aGBR). Dies bestätigt auch der Blick auf die Luftbilder des Geoportals des Bundes, worauf der fragliche Holzunterstand auf dem Luftbild des Jahres 2018 bereits ersichtlich ist.30 Somit stützt sich die summarische Prüfung des Holzunterstandes grundsätzlich auf das alte Recht im aGBR, ausser das neue Recht wäre für den Beschwerdeführer günstiger.