Ebenfalls nicht überzeugend ist, dass der Beschwerdeführer sich die angebliche mündliche Zusicherung nicht schriftlich bestätigen liess, obwohl diese Zusicherung offenbar extra aufgrund vorhandener Zweifel an der Baubewilligungspflicht eingeholt worden sein soll. Ohnehin muss jeder Bauherr über die Baubewilligungspflicht einer Baute Bescheid wissen,20 was der Beschwerdeführer in Randziffer 22 seiner Beschwerde richtigerweise selber aufführt. Erst recht hat dies für den für den Bau des Holzunterstandes beigezogene Bauunternehmer als sachkundige Fachperson zu gelten.21 Dieses Wissen muss sich der Beschwerdeführer