« 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen und die Verfügung der Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh sei aufzuheben. 2. Eventualiter sei die Wiederherstellungsmassnahme auf den Rückbau auf das zulässige Mass für bewilligungsfreie Kleinbauten zu beschränken. - Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen - »