« 1. Der Holzunterstand auf Parzelle Rüdtligen-Alchenflüh Gbbl. Nr. G.________ ist innert drei Monaten ab Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zurückzubauen. 1 Baureglement der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh vom Januar 2020, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 12. November 2022. 1/9 BVD 120/2023/60 2. [Strafandrohung] 3. [Hinweis auf die Möglichkeit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs]