Der Bau sei zu prüfen und gegebenenfalls seien dagegen Massnahmen zu ergreifen. Daraufhin eröffnete die Gemeinde ein baupolizeiliches Verfahren gegen den Beschwerdeführer. Dieser nahm mit Schreiben vom 23. Januar 2023 zur Angelegenheit Stellung. Die Ehefrau des Anzeigers und Eigentümerin der Nachbarsparzelle, Frau B.________, verzichtete auf Anfrage der Gemeinde stillschweigend auf die Teilnahme am vorinstanzlichen Verfahren. 2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 15. August 2023 verfügte die Gemeinde Folgendes: