Bei diesem Ausgang des Verfahrens gilt die Beschwerdeführerin als unterliegend. Angesichts der fehlerhaften Pläne im Baubewilligungsverfahren zur Umgestaltung des K.________platzes und der H.________strasse, dem treuwidrigen Verhalten der Gemeinde Lyss sowie dem Vertrauen der Beschwerdeführerin in die Ausführungen des Regierungsstatthalteramts Seeland in der Verfügung vom 30. Dezember 2021 ist vorliegend von besonderen Umständen auszugehen, weshalb auf die Erhebung von Verfahrenskosten zu verzichten ist.