Im Baubewilligungsverfahren zur Umgestaltung des K.________platzes und der H.________strasse scheint sich die Gemeinde somit in Bezug auf die Imbissstände intransparent und mitunter widersprüchlich verhalten zu haben. Ein solches Verhalten erscheint zwar als treuwidrig, aber auch dies vermag nichts am Ergebnis zu ändern, dass die Baubewilligung des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 22. Mai 2018 nicht zum Widerruf der Gesamtbaubewilligung des Beschwerdegegners vom 19. Dezember 2013 für den Imbissstand führte.