Im beiliegenden Ausschnitt des Überbauungs- und Gestaltungsplans wurde nämlich die fehlenden Imbissstände eingezeichnet.21 Trotzdem unterliess es die Gemeinde im neuen Situationsplan «Strasse» zur Projektänderung vom 13. März 2018 die bestehenden Imbissstände auszuweisen.22 Im Baubewilligungsverfahren zur Umgestaltung des K.________platzes und der H.________strasse scheint sich die Gemeinde somit in Bezug auf die Imbissstände intransparent und mitunter widersprüchlich verhalten zu haben.