Es war für die Verfahrensbeteiligten zu keiner Zeit deutlich, ob nur auf die neuen Perimeter für Imbissstände verzichtet wird oder auch die bereits bestehenden Imbissstände dem neuen Bauvorhaben weichen müssen. Schliesslich wurde die Gemeinde mit der Einsprache der Eigentümer des Grundstücks Lyss Grundbuchblatt Nr. M.________ vom 12. Januar 2018 darauf hingewiesen, dass die bestehenden Imbissstände auf den eingereichten Plänen fehlten. Im beiliegenden Ausschnitt des Überbauungs- und Gestaltungsplans wurde nämlich die fehlenden Imbissstände eingezeichnet.21