K.________platzes und der H.________strasse gewesen, hätte dies gegen den Beschwerdegegner durchgesetzt werden müssen, weshalb er zwingend am Verfahren hätte beteiligt werden müssen. Dies wurde vorliegend jedoch unterlassen. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin reicht die Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren durch Auflage des Vorhabens nicht aus.