dige Partei ist in der Regel die Privatperson, die ein Verfahren mit ihrem Gesuch auslöst (z.B. Baugesuch, Subventionsbegehren, Sozialhilfegesuch usw.) oder die von der Behörde ins Recht gefasst wird (z.B. steuerpflichtige Person im Veranlagungsverfahren). Letzteres gilt insbesondere auch für Personen, gegen die eine Anordnung nötigenfalls vollstreckt werden muss (z.B. Grundeigentümerschaft und Störer im Zusammenhang mit polizeiwidrigen Verhältnissen).19 Wäre der Widerruf der Gesamtbaubewilligung vom 19. Dezember 2013 für den Imbissstand des Beschwerdegegners ebenfalls Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens für die Umgestaltung des