g) Unbestrittenermassen widersprachen die Pläne zum Baugesuch vom 27. November 2017 und widerspricht der bewilligte Situationsplan zur Projektänderung vom 13. März 2018 für die Umgestaltung des K.________platzes und der H.________strasse den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. So wurde unter anderem der bereits seit längerer Zeit bestehende Imbissstand des Beschwerdegegners im Situationsplan nicht ausgewiesen, obwohl dieser nach Art. 13 Abs. 1 Bst. a BewD in den Situationsplan hätte aufgenommen werden müssen. Die Gemeinde Lyss als Baugesuchstellerin hat diese Fehler in den Plänen zu verantworten.