_ sind in den erwähnten Plänen nicht eingezeichnet.14 Mit Schreiben vom 28. Februar 2018 nahm die Gemeinde zu den eingegangenen Einsprachen Stellung. Dabei führte sie unter anderem aus, die Gemeinde Lyss überprüfe die Standorte der neuen Imbissstände nochmals und löse daher die im Baugesuch definierten Standorte auf. Die definitiven Standorte und die definitive Gestaltung der Imbissstände würden mittels einem separatem Baugesuch definiert.15 Am 13. März 2018 reichte die Gemeinde eine entsprechende Projektänderung ein. Auf dem bewilligten Situationsplan «Strasse» zur Projektänderung ist ersichtlich, dass auf die zwei Perimeter für Imbissstände vor den Parzellen Lyss Grundbuchblatt Nrn.