c) Demgegenüber hält die Gemeinde in der Stellungnahme vom 11. Oktober 2023 fest, das Baubewilligungsverfahren bbew 173/2017 aus dem Jahr 2017 stehe in keinem Zusammenhang mit den bereits seit 2002 bzw. 2013 bestehenden Imbissständen auf dem K.________platz. Sodann führt sie aus, die Gemeinde habe im Verlauf des Baubewilligungsverfahrens bbew 173/2017 den entsprechenden Bereich, an dem der Imbissstand seit seiner Bewilligung stehe, neugestaltet. Wie dem Situationsplan Strasse «Umgestaltung K.________platz» vom 26. April 2018 jedoch eindeutig entnommen werden könne, sei bei der Umgestaltung des K.________platzes primär die Strasse und die übrige Verkehrsfläche im Fokus gestanden.