Entsprechend sei mit Gesamtbauentscheid vom 22. Mai 2018 durch das Regierungsstatthalteramt Seeland die revidierten Pläne der Projektänderung, ohne eingezeichnete Imbissstände, bewilligt worden. Der Gesamtbauentscheid sei in Rechtskraft erwachsen. Schliesslich bringt sie vor, die Vorinstanz ignoriere den rechtskräftigen Entscheid des Regierungsstatthalteramts vom 30. Dezember 2021, wonach für den «A.________ Imbiss» spätestens seit Erlass des Gesamtbauentscheids vom 22. Mai 2018 keine Bewilligung mehr vorliege.