Sodann hält die Beschwerdeführerin fest, mit Gesamtbauentscheid vom 22. Mai 2018 des Regierungsstatthalteramts Seeland sei das Bauvorhaben der Gemeinde Lyss bewilligt worden und die Einsprache der Beschwerdeführerin sei zufolge der Projektänderung der Bauherrschaft vom 30. April 2018 für gegenstandslos erklärt worden. In Erwägung 5 des Gesamtbauentscheids vom 22. Mai 2018 sei festgehalten, dass die Imbissstände nicht mehr Gegenstand des Bauvorhabens gewesen seien. Entsprechend sei mit Gesamtbauentscheid vom 22. Mai 2018 durch das Regierungsstatthalteramt Seeland die revidierten Pläne der Projektänderung, ohne eingezeichnete Imbissstände, bewilligt worden.