Mit Projektänderung vom 30. April 2018 sei auf die geplanten Standorte der Imbissstände verzichtet worden und die Vorinstanz habe mit Stellungnahme vom 28. Februar 2018 zu den Einsprachen darauf hingewiesen, dass die definitiven Standorte und die definitive Gestaltung der Imbissstände mittels einem separaten Baugesuch definiert würden. Sodann hält die Beschwerdeführerin fest, mit Gesamtbauentscheid vom 22. Mai 2018 des Regierungsstatthalteramts Seeland sei das Bauvorhaben der Gemeinde Lyss bewilligt worden und die Einsprache der Beschwerdeführerin sei zufolge der Projektänderung der Bauherrschaft vom 30. April 2018 für gegenstandslos erklärt worden.