a) Es ist unbestritten, dass das Regierungsstatthalteramt Seeland dem Beschwerdegegner mit Gesamtbauentscheid vom 19. Dezember 2013 die Gesamtbaubewilligung auf Zusehen hin für das Aufstellen eines mobilen Imbissstandes mit max. 12 Sitzplätzen auf der Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. G.________ erteilte.5 Am 27. November 2017 reichte die Gemeinde Lyss sodann beim Regierungsstatthalteramt Seeland ein Baugesuch ein für die Umgestaltung des K.________plat- zes und der H.________strasse.6 Geplant war unter anderem vor den Parzellen Lyss Grundbuchblatt Nrn. O.________ und M.________ zwei Perimeter für Imbissstände zu erstellen.7