6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Lyss beantragt in ihrer Stellungnahme vom 11. Oktober 2023 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Verfügung vom 16. August 2023. Der Beschwerdegegner verzichtete auf das Einreichen einer Beschwerdeantwort. Mit Schreiben vom 8. Februar 2024 nahm die Beschwerdeführerin zur Eingabe der Gemeinde Lyss vom 11. Oktober 2023 Stellung. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen