2. Eventualiter: Die Verfügung der Gemeinde Lyss, Bau und Planung vom 16. August 2023 betreffend die Abschreibung des Wiederherstellungsverfahrens in Sachen «A.________ Imbiss» im Verfahren 2023-214 sei aufzuheben und die Sache sei zur Fortführung des Wiederherstellungsverfahren im Sinne der Erwägungen (insb. Erlass einer Wiederherstellungsverfügung) an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2/9 BVD 120/2023/59